Manche gesetzlich Versicherten meinen, das Bonusheft habe keine Gültigkeit mehr. Das ist ein teurer Irrtum! Wer regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt nachweisen kann, bekommt auch in Zukunft einen
höheren Zuschuss für Zahnersatz von seiner Krankenkasse.
Erfahren Sie jetzt die Details dazu: Wer als gesetzlich Versicherter Zahnersatz braucht, erhält von seiner Krankenkasse einen sogenannten Festzuschuss. Die Höhe dieses Festzuschusses richtet sich nach der Anzahl der fehlenden und behandlungsbedürftigen Zähne.
Wer mindestens 5 Vorjahre regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt mit seinem Bonusheft nachweisen kann, erhält einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss. Wer mindestens 10 Vorjahre nachweisen kann, erhält 30 Prozent mehr.
Wer auch nur ein Jahr aussetzt, verliert seinen bisher angesparten Bonus und fängt wieder von vorne an. Falls Ihnen für dieses Jahr noch der Stempel fehlt:
Rufen Sie in der Praxis zur Terminvereinbarung an!
Bitte beachten Sie:
Sie benötigen pro Kalenderjahr einen Bonusheft-Stempel. Zum Schutz Ihrer Zähne und im Interesse Ihrer Mundgesundheit sind halbjährliche Vorsorge-Untersuchungen beim Zahnarzt empfehlenswert.
Dr. Kerstin Sindlinger, Zahnärztin, Oralchirurgie
Dr. René Sindlinger, Zahnarzt
Penzenhofener Str. 1
90610 Winkelhaid
Tel. 09187 42490